BEBAUUNGSPLÄNE

Um die Masterplanung letztlich in Baurecht zu überführen, werden zwei Bebauungspläne für die beiden Campusstandorte erstellt. Diese werden als Satzung vom Rat der Stadt Siegen beschlossen. Vorgelagert ist ein durch das Baugesetzbuch (BauGB) bestimmtes Verfahren durchzuführen. Je nach Ausgangssituation der angestrebten Planung können verschieden Arten von Verfahren angewendet werden. Im vorliegenden Fall kann der §13a BauGB angewendet werden – Bebauungsplan der Innenentwicklung, im beschleunigten Verfahren. Hierbei steht die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung im Fokus. Angewendet werden diese somit i. d. R. zur Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung, Anpassung oder zum Umbau vorhandener Stadtteile. Für das Verfahren sind verschiedene umweltrelevante Belange zu ermitteln, zu bewerten und in die Abwägung der planungsrelevanten Belange des Gesamtprojektes einzubeziehen. Im Verfahren haben von der Planung betroffene Behörden, Träger öffentlicher Belange sowie die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit schriftlich Stellung zum geplanten Vorhaben zu nehmen. Eingereichte Stellungnahmen werden geprüft und ggf. gegeneinander abgewägt. Das Büro Pesch Partner Architekten und Stadtplaner hat den Zuschlag zur Erstellung der Bebauungspläne erhalten. Die Prüfung und Bewertung der umweltrelevanten Belange übernimmt das Büro für Landschaftsplanung Bertram Mestermann. Das dazugehörige und zuvor beschriebene Verfahren wird von der Stadt Siegen durchgeführt.